
Eine umfassende Reform des Schulgesetzes wird in Schleswig-Holstein im Februar 2007 in Kraft treten. In seiner 19. Tagung am 24.Januar 2007 beriet und verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein - die Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes.
Das schleswig-holsteinische Schulsystem wird total umgebaut: Nach dem Willen der Landesregierung wird Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die Gemeinschaftsschule als neue Schulart erhalten. Hier sollen die Schüler bis zur 10. Klasse gemeinsam lernen. Die Gemeinschaftsschulen bieten die Abschlüsse von Haupt- und Realschule sowie den Übergang zur gymnasialen Oberstufe an, die sie auch selbst haben können. Bis 2010 sollen alle integrierten Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen entwickelt werden. Diese können aber auch aus anderen Schularten hervorgehen, wenn die Träger dies wollen. Zum Beginn des Schuljahres 2007/08 könnten die ersten Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein starten.
Mehrere Schulträger sind schon in der Planung.
Statt der bisher bestehenden Hauptschulen und Realschulen soll es ab dem Schuljahr 2010/11 auf Wunsch der CDU die neu eingeführte Regionalschule geben: Sie fasst die Bildungsgänge zum Haupt- und Realschulabschluss zusammen.
An den Gymnasien verkürzt sich die Schulzeit bis zum Abitur vom Schuljahr 2008/09 an von neun auf acht Jahre (G8), an der Gemeinschaftstschule bleibt es bei neun (G9). Im Schuljahr 2008/09 beginnt die Umstellung vom neunjährigen auf den achtjährigen Bildungsgang (G-8-System) am Gymnasium für alle Schülerinnen und Schüler, die dann in die 5. Klasse wechseln.
Bestehende Gesamtschulen sollen bis zum Jahr 2010/11 zu Gemeinschaftsschulen weiter entwickelt werden.
Die Landesregierung wird zusätzliche Fortbildungsmittel für die Vorbereitung der Schulen auf die Zusammenführung von Haupt- und Realschulen zu Regionalschulen bereit stellen.
Durchgängiges Unterrichtsprinzip soll die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen auch mit Unterstützung durch einen Förderfond werden. Jede Schule entwickelt ein Förderkonzept. Die Zusammenarbeit mit den Förderzentren und dem schulpsychologischen Dienst soll intensiviert werden.
SPRINT- Maßnahmen (Sprachintensivförderung) sollen schon vor der Einschulung erfolgen. In der flexiblen Eingangsphase der Grundschule wird die individuelle Lernentwicklung der Kinder berücksichtigt.
Veränderte Regelungen zu Versetzungen und Rückstufungen in der Grundschule und in der Sekundarstufe I sollen die Bildungschancen für alle Kinder verbessern.
Ein vielfältiges Bildungsangebot auch im ländlichen Raum soll durch Nahbereichs-Schulverbände gesichert werden. Die Mindestgrößen für Schulen sollen sich künftig nach Schülerzahlen und nicht nach mehr nach der Zahl der Klassen pro Jahrgang (Zügigkeit) richten. Die Umstrukturierung der Schulträgerschaft ist bis 2011 vorgesehen.
Viele Regelungen werden zum Schuljahresbeginn 2007/08 wirksam, einige greifen erst ab dem Schuljahr 2008/09. Gemeinschaftsschulen soll es schon zum Schuljahr 2007/08 geben können. Die Weiterentwicklung der Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen soll bis zum Schuljahr 2010/11 erfolgen, ebenso wie auch der Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen zu Regionalschulen.
Das bisher freiwillige 10. Schuljahr wird durch die flexible Übergangsphase (FlexPhase) ersetzt. Mehrere Regionalschulen können in Zusammenarbeit mit einem Förderzentrum eine FlexPhase bilden.
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/1000
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Vorlage LT 24.01.07- Drucksache: 16/1145
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Hier wird man demnächst das neue schleswig-holsteinische Schulgesetz finden
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In Pressemitteilungen und Eckpunktepapieren informiert das Bildungsministerium über den aktuellen Stand der Schulgesetzdebatte:
Hintergrundinformationen vom 26. September 2006
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Eckpunktepapier Gymnasiale Oberstufe
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Eckpunktepapier Schulenentwicklung
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Eckpunktepapier Regionalschule
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Eckpunktepapier Gemeinschaftsschule
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"Schule aktuell" Sonderausgabe Oktober zum Schulgesetz
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Synopse des geplanten neuen Schulgesetzes gibt einen detaillierten Überblick über die Veränderungen
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Synopse des Schulgesetzes vom 7. November (nach dem Koalitionsausschuss)
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Warum wir eine Schule für alle brauchen
Gutachten IFS - Prof. Dr. Ernst Rösner
Schulentwicklung in Schleswig-Holstein
Veränderungen der Schulstruktur in Schleswig-Holstein als Konsequenz demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen
Internet:
AfB - Schleswig-Holstein