

AfB-Landesvorsitzender Hajo Hoffmann
Die Veranstaltung war mit 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besucht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren interessierte Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker/innen, Lehrkräfte oder Fachverbandsmitglieder und auch sonstige Interessierte.
Einleitend wies Hajo Hoffmann vom AfB Landesvorstand auf die soziale Verpflichtung zu einer chancengerechten Bildungspolitik hin. Die nunmehr gesicherte Einführung der Gemeinschaftsschule als Schule längeren gemeinsamen Lernens wurde als Erfolg progressiver Bildungsfachleute begrüßt.
Aus Sicht der AfB ist auch die Einführung der Regionalschule als ein weiterer Schritt zur Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems nicht schädlich.

Ministerin Ute Erdsiek-Rave
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave erläuterte, wie der weitere Verlauf der Beratungen zum neuen Schulgesetz geplant ist. Der jetzt von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf wird am 11. Oktober erstmals im Landtag diskutiert, dann folgt Anfang Dezember eine öffentliche Anhörung und in der Januar-Sitzung 2007 des Parlaments die zweite und abschließende Beratung. Die Grundentscheidungen sind aber von den Koalitionspartner jetzt abschließend geklärt, so dass schon ab sofort Planungen an den Schulstandorten beginnen können. Ute Erdsiek-Rave betonte, dass die jetzt im Schulgesetz verankerte Gemeinschaftsschule den Forderungen der SPD Schleswig-Holstein entspricht und vor Ort auch parteiübergreifend als Option für den Erhalt beziehungsweise Ausbau des Schulangebotes gesehen werde. Die Gemeinschaftsschule soll, wie von nationalen und internationalen Bildungsforschern gefordert, einen Beitrag zu mehr mehr Bildungschancen, mehr Durchlässigkeit leisten. Darüber hinaus kann damit ein qualitativ hochwertiges Schulangebot auch in der Fläche trotz zurückgehender Schülerzahlen erhalten bleiben.
Dr. Henning Höppner, MdL
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Henning Höppner, MdL, erläuterte den Konferenzteilnehmern - und teilnehmerinnen die neuen Bedingungen für die Schulträger. Kleinteilige Schulträgerschaften sollen zu Gunsten größerer Schulträger, die mindestens eine Schule, die zum mittleren Bildungsabschluss führt, umfassen soll, gebildet werden. In Ausnahmefällen können auch Schulverbände lediglich mit Grundschulen gebildet werden. Diese müssen dann aber die Mindestgröße haben. Henning Höppner wies aber auch auf einige Ausnahmemöglichkeiten für Schulstandorte hin, die in dem Flächenland Schleswig-Holstein auf Grund der Entfernungen zu anderen Schulen, kaum kooperieren können.
Kenndaten der Gesetzesnovelle:
Grundschulen sollen zukünftig mindestens 80 Schülerinnen und Schüler haben.
Kleinere Grundschulen können mit anderen kooperieren, dadurch müssen keine Standorte wegfallen, sondern können zum Beispiel als Außenstellen weitergeführt werden.
Haupt- und Realschulen werden bis zum Schuljahr 2010/11 zu Regionalschulen zusammengeführt. Die Regionalschulen haben eine gemeinsame Orientierungsstufe für alle Kinder. Nach der Orientierungsstufe werden die Kinder bei differenzierten und integrierten Lernangeboten zum Hauptschul- bzw. mittleren Abschluss geführt. Für die Ausgestaltung soll den Schulen möglichst viel Flexibilität gegeben werden.
An den Gymnasien wird die Schulzeit ab dem Schuljahr 2008/09 auf acht Jahre gekürzt. Das gilt aufwachsend, das heißt für die Kinder, die dann in die 5. Klasse kommen. Die Gymnasien behalten ihre Orientierungsstufe. Darüber hinaus wird die Profiloberstufe eingeführt, um die Grundbildung der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Die Gemeinschaftsschule unterrichtet Kinder von der Jahrgangsstufe 5 bis 10. Sie kann auch eine Oberstufe haben und mit einer Grundschule kooperieren und sich auch organisatorisch verbinden. Der Schulträger entscheidet darüber, ob es eine solche Gemeinschaftsschule gibt. Das Land schafft mit dem neuen Schulgesetz den Rahmen, verpflichtet aber niemanden, dies zu tun.
Gemeinschaftsschulen unterrichten alle Kinder länger und umfassend gemeinsam bis zur Erteilung des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe und gegebenenfalls bis zum Abitur.
Für die neuen Schulen werden Schulartordnungen erlassen, in denen die Detailbestimmungen geregelt werden.

Die Landeslehrekonferenz wurde nach über drei Stunden Diskussion beendet. Leider konnten Anträge nicht mehr beraten werden. Sie stehen aber auf der Tagesordnung der AfB - Hauptversammlung am 13. und 14. Oktober in Bad Malente zur Beratung. Auf dieser Versammlung soll auch ein neuer AfB - Landesvorstand gewählt werden. Der neue Vorstand wird entscheiden, wie die AfB den weiteren Diskussions- und Informationsprozess zum neuen Schulgesetz aktiv begleiten wird.
Ute Erdsiek-Rave und Henning Höppner wurden mit viel Zustimmung des Plenums und mit viel Dank für ihre Beiträge bedacht.
Für das Protokoll: Hajo Hoffmann, Landesvorsitzender

Persönliche Randbemerkung:
Mich haben Mitteilungen erreicht, in denen spontan zu der Veranstaltung positive Rückmeldungen gegeben wurden. Herzlichen Dank dafür!
Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) in der SPD
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